In dem seit rund fünf Jahren andauernden Rechtsstreit mit dem Kreisverwaltungsreferat der Stadt München hat der Verein „Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V.“ vor dem Verwaltungsgericht München einen wichtigen Erfolg erzielt. Wie das Gericht in seiner Mitte der Woche veröffentlichten Urteilsbegründung ausführt, sei der im September vergangenen Jahres von der Behörde erlassene Bescheid, der auf ein Totalverbot der sogenannten Gehsteigberatung schwangerer Frauen vor einer Abtreibungspraxis durch den Verein hinauslief, „rechtswidrig“ gewesen.
Niederlage für Stadt München
Verwaltungsgericht gibt der Klage von Lebensrechtlern gegen ein Totalverbot jedweder Gehsteigberatung statt. Von Stefan Rehder