Berlin/Bonn (DT/KNA) In der durch den geschäftsführenden Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) befeuerten Diskussion über eine Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen hat sich nun auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu Wort gemeldet. „Wir halten an dem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a StGB grundsätzlich fest. Es darf kein Geschäftsmodell gefördert werden, das auf der Tötung ungeborenen Lebens beruht. Wer den Paragraphen ersatzlos aufheben möchte, muss in Zukunft mit offener Werbung im Internet, Fernsehen, Zeitschriften für Abtreibungen rechnen. Dies wird dem Sachverhalt nicht gerecht“, betont die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker.
Politik
Mobilisierung für das Werbeverbot
CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ZdK lehnen die Aufhebung des Werbeverbots bei Abtreibung ab – BVL startet Briefaktion