MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Linke will Werbeverbot streichen

Abtreibungswerbung: Lebensrechtler begrüßen Urteil im „Fall Hänel“ – Donum Vitae warnt vor neuer Grundsatzdebatte. Von Stefan Rehder

Gießen/Berlin (DT) Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) begrüßt das Urteil, mit dem das Amtsgerichts Gießen am vergangenen Freitag die Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen zu einer Geldstrafe von 6 000 Euro verurteilt hat: „Für etwas zu werben, bedeutet in der öffentlichen Wahrnehmung, dass es sich um etwas Gutes, Akzeptables, Normales handelt, und für die Werbenden, dass sie damit Geld verdienen wollen.“ Das geltende Werbeverbot für vorgeburtliche Kindstötungen (§ 219a Strafgesetzbuch) mache dagegen „deutlich, dass Abtreibungen eben keine als normal anzusehenden, kommerzialisierbaren ,gesundheitlichen Dienstleistungen?

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich