Gießen/Berlin (DT) Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) begrüßt das Urteil, mit dem das Amtsgerichts Gießen am vergangenen Freitag die Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen zu einer Geldstrafe von 6 000 Euro verurteilt hat: „Für etwas zu werben, bedeutet in der öffentlichen Wahrnehmung, dass es sich um etwas Gutes, Akzeptables, Normales handelt, und für die Werbenden, dass sie damit Geld verdienen wollen.“ Das geltende Werbeverbot für vorgeburtliche Kindstötungen (§ 219a Strafgesetzbuch) mache dagegen „deutlich, dass Abtreibungen eben keine als normal anzusehenden, kommerzialisierbaren ,gesundheitlichen Dienstleistungen?
Linke will Werbeverbot streichen
Abtreibungswerbung: Lebensrechtler begrüßen Urteil im „Fall Hänel“ – Donum Vitae warnt vor neuer Grundsatzdebatte. Von Stefan Rehder