Kinder sind aufgrund ihres Alters und Entwicklungsstandes besonders verletzbar, keine Frage. Die Kinderrechte legen die Menschenrechte auf die besondere Lebenssituation von Kindern hin aus, formulieren für diese aber keine eigenen „Menschenrechte“ – dies würde deren Universalität und Unteilbarkeit widersprechen. Die scheidende Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat in diesem Wahljahr jedoch einer bekannten Forderung der Kinderrechtsbewegung neuen Aufschwung verliehen: Fast dreißig Jahre nach der UN-Kinderrechtskonvention sollen eigene Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Dies soll dazu führen, dass bei allen Entscheidungen die Konsequenzen für Kinder vorrangig beachtet werden, von der Jugendhilfe über ...
Kolumne: Kinderrechte ins Grundgesetz?
Von Axel Bernd Kunze