Straßburg (DT/KNA) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien verurteilt, weil das Land bis zum Jahr 2016 gleichgeschlechtlichen Paaren Schutz und Anerkennung ihrer Partnerschaften verweigert habe. Der Gerichtshof gab nun den Klagen von sechs Paaren statt. Sie hatten ihre gleichgeschlechtlichen Partnerschaften jeweils im Ausland eintragen lassen, waren dann aber in Italien mit einer Anerkennung gescheitert. Sie sprachen den Klägern Entschädigungszahlungen von jeweils 5 000 Euro zu. Die Entscheidung fiel mit fünf zu zwei Richterstimmen.