Nachdem sich der Medienrummel gelegt hat, wollen wir uns noch einmal in Ruhe mit dem „Doktor“ von Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen befassen: Sie darf ihn sich weiterhin an den Hut stecken. Sie hat in ihre „Diss“ zwar jede Menge Fehler eingebaut, sich aber keines Fehlverhaltens schuldig gemacht. Sagt die zuständige Uni. Plagiat hin oder her: Doktor bleibt Doktor. Hauptsache, es liegt keine vorsätzliche Täuschung vor. Selbst wenn die Fehler später publik werden wie jetzt bei unserer Allesministerin, haftet der Doktor an einem wie eine Operationsnarbe. Man muss nur unterscheiden, ob eine Promotion objektiv oder subjektiv mangelhaft ist. Fehler sind gut, Fehlverhalten ist schlecht.