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Gastkommentar: Diese Regelung überzeugt nicht

Von Eugen Brysch

Der Bundestag hat beschlossen, Arzneimittelstudien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen wie etwa schwer Demenzkranken auszuweiten. Künftig sind sie auch dann möglich, wenn Patienten selbst keinen unmittelbaren Nutzen davon haben. Das ist eine 180-Grad-Wende: Noch vor vier Jahren hat der Bundestag fraktionsübergreifend eine solche Forschung aus ethischen Gründen abgelehnt. Und das zu Recht. Es gibt bis heute keine praktischen Beispiele, für die solche Experimente an Demenzkranken notwendig wären. Selbst die forschenden Pharmaunternehmen halten diese Neuregelung für unnötig. Gerade Demenzkranke und nicht einwilligungsfähige Menschen sind besonders zu schützen.

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