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Eine Art Glaubensexamen

Anhörungen von Asylbewerbern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werfen viele Fragen auf – Amt nimmt Kritik ernst – Änderungen offenbar in Sicht. Von Carl-Heinz Pierk
Muslime treten in das Christentum über
Foto: dpa | Pfarrer Gottfried Martens segnet die kleine Meliza vor ihrer Taufe in der Evangelisch-Lutherischen Dreieinigkeitskirche in Berlin-Steglitz. Mehrere hundert Iraner und Afghanen sind in den vergangenen Jahren dort zum christlichen Glauben konvertiert.

Abwegige Fragen, absurde Übersetzungen, willkürliche Entscheide: Die Klagen über die Anhörungen von christlichen Flüchtlingen, die vom Islam konvertiert sind, durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) häufen sich. Um Asyl in Deutschland zu erhalten, hört das Bundesamt Geflüchtete an und prüft anhand ihrer Aussagen, ob es nachweisbare Gründe gibt, die sie zu einem dauerhaften Aufenthalt berechtigen. Das geschieht auch, wenn die Asylsuchenden in ihrer Heimat aus Glaubensgründen verfolgt werden. In den letzten Monaten wurden die Asylanträge vom Islam zum Christentum konvertierter Asylbewerber vom Bundesamt immer häufiger negativ entschieden. Dabei handelt es sich insbesondere um Asylbewerber aus dem Iran und aus ...

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