Noch weiß niemand, wann das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsgemäßheit der vom Bundestag am 6. November 2015 verabschiedeten Neuregelung der Beihilfe zum Suizid entscheiden wird. Auch zu welchem Ergebnis die Richter am Ende kommen werden, gilt bislang als offen. Sicher ist nur, dass die Verfassungsrichter eine Entscheidung fällen werden. Sieben Verfassungsbeschwerden – von Sterbehilfevereinen, tödlich Erkrankten und Palliativmedizinern – liegen dem Gericht inzwischen vor. Darunter auch solche, die in gänzlich entgegengesetzte Richtungen weisen.
Ein Zugewinn an Realität
In der Katholischen Akademie Berlin stritten Fachleute über die Beihilfe zum Suizid. Von Stefan Rehder