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Debatte über mögliche Streichung von Paragraf 219a hält unvermindert an

Union und Kirche sind gegen die Aufhebung des Verbots, durch „Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ zum eigenen Vorteil Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu machen.
Abschaffung des Paragrafen 219a
Foto: Boris Roessler (dpa) | Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen die Abschaffung des Paragrafen 219a. Foto: Boris Roessler/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Grüne, SPD, FDP und Linke wollen "zeitnah" in ein parlamentarisches Verfahren über das Werbeverbot für Abtreibungen einsteigen. Das erklärte die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws am Donnerstag auf Anfrage in Berlin nach einem Treffen von Vertretern der Fraktionen. Diese wollen sich nach Schauws Angaben über einen gemeinsamen Vorschlag verständigen. Noch sei die Meinungsbildung nicht überall abgeschlossen.

Das Amtsgericht Gießen hatte Ende vergangenen Jahres eine Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es beruft sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Daraufhin hatte Schauws Vertreter von Union, SPD, Linken, Grünen und der FDP eingeladen, um über eine mögliche Streichung oder Reform des Paragrafen zu sprechen. Weitere interfraktionelle Treffen seien in den nächsten Sitzungswochen geplant.

Unionsvertreter hatten an einem ersten Treffen im Dezember teilgenommen. Am heutigen Mittwoch war kein Vertreter dieser Fraktion dabei. In einem Interview der "tageszeitung" (Mittwoch) sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), sie sehe aktuell keinen Handlungsbedarf beim Gesetzgeber.

Die bestehenden Normen zum Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch seien eine ausgewogene Regelung, die den Schutz des ungeborenen Kindes in den Mittelpunkt stellt und zugleich die Selbstbestimmung der Mutter wahre, so Winkelmeier-Becker weiter. Der Paragraf sei Teil des Schutzkonzeptes, zu dem das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet habe. Dieser setze auf eine ermutigende Beratung und Hilfe statt Strafe.

Zugleich kritisierte sie, dass die Diskussion vor allem von zwei Lagern erbittert geführt werde: den radikalen Abtreibungsgegnern, die der Sache nicht wirklich dienten, und denen, die am liebsten auch gleich den Paragrafen 218 mit abschaffen wollen. "Beide Seiten arbeiten zum Teil mit Reflexen und Scheinargumenten, die am Kern der Sache völlig vorbeigehen", so die CDU-Politikerin. Auch die Kirchen sind gegen eine Streichung des Paragrafen 219a.

KNA / jbj

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