Die Kirche kann aufgrund des Widerspruchs der Scheidung zum Gebot des Herrn wiederverheiratete Geschiedene nicht einfach zur heiligen Kommunion ermutigen und damit die Frage der Verbindlichkeit ihrer ersten Ehe ihrem privaten Urteil überlassen. Das ist auch nach Amoris laetitia immer noch die Ausgangsbasis einer Gewissensprüfung. Gegenüber der Klarheit des Evangeliums und der bisherigen Lehre der Päpste mutet es sonderbar an, welche Mühe sich beide Seiten, die sogenannten Reformer und die sogenannten Bewahrer der herkömmlichen Praxis nach den Apostolischen Schreiben Familiaris consortio 84 und Sacramentum caritatis 29 geben, um entweder zu beweisen, dass sich nichts oder alles am bisherigen Umgang mit zivil Wiederverheirateten geändert ...
Kirche
Wider die Spaltung
Über die Rechtmäßigkeit einer zweiten Ehe kann nicht das subjektive Gewissen entscheiden. Von Weihbischof Marian Eleganti OSB