Warschau (DT/mee) Der Bischof von Wloclawek, Wieslaw Mering (70), erinnert in einer aktuellen Anweisung an den angemessenen Einsatz von Musik in den Kirchen seiner Diözese. Auf Grundlage der Instruktion „Musicam sacram“ aus dem Jahre 1967 und die „Erklärung über Konzerte in Kirchen“, verfasst von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung im Jahr 1987, erinnert Mering daran, dass die sakrale Musik bei Konzerten den ersten Platz einnehmen müsse. Wenn es um klassische Musik gehe, brauche die jeweilige Kirche eine Genehmigung des Ortsbischofs.