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Norbert Geis MdB, CSU-Rechtsexperte hat die religiöse Beschneidung von Jungen mit Blick auf das Kindeswohl verteidigt. „Es geht um das Wohl des Kindes“, sagte der Bundestagsabgeordnete der „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“ (Donnerstag). „Ich sehe deshalb körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit nicht als Gegensatz.“ Der Politiker nahm damit Stellung zu einem Urteil des Kölner Landgerichts. Die Richter hatten im Mai religiöse Beschneidung als unzulässige Körperverletzung gewertet. Religionsfreiheit und Erziehungsrecht der Eltern würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie eine spätere eigene Entscheidung des Kindes abwarteten. Seitdem ist eine Debatte um die Zulässigkeit der Beschneidung in Deutschland entbrannt. Die Bundesregierung strebt für Herbst einen Gesetzentwurf an. Die Beschneidung sei ein konstitutiver Teil des Islam und des Judentums, betonte Geis. Für jüdische Gläubige gelte: „Ich tue damit meinem Kind etwas Gutes, weil es durch die Beschneidung in die jüdische Religionsgemeinschaft aufgenommen wird.“ Solange das Kind nicht für sich selbst entscheiden könne, sei es die Aufgabe der Eltern, das Kindeswohl zu definieren. Das geplante Gesetz solle „die Möglichkeit eröffnen, dass Juden in Deutschland nach ihrer Religion leben können“. Es müsse respektieren, dass sich eine Religion in grundsätzlichen Positionen nicht verändern könne, „weil sie sonst ihren Wahrheitsanspruch aufgeben müsste“. Zur anstehenden parlamentarischen Debatte im Bundestag sagte Geis, dabei spiele nicht nur das besondere Verhältnis zum Judentum eine Rolle. Auch der Respekt vor der Religion gebiete es, dass der Bundestag tätig werde. „Ich würde mir übrigens wünschen, dass dem Christentum dieselbe Achtung entgegengebracht wird“, so Geis.
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