Paris (DT/KNA) Im Sommer 1902 wurde dem katholischen Bildungswesen in Frankreich ein schwerer Schlag versetzt. Etwa zweitausendfünfhundert von Ordensleuten geführte Schulen mussten schließen. Vorausgegangen war im Jahr zuvor die Verabschiedung eines Vereinsgesetzes, nach dem auch die Ordensgemeinschaften eine Anerkennung als Verein beantragen mussten. Doch damit waren strenge Auflagen verbunden. So durften religiöse Orden nur mit Zustimmung des Parlaments gegründet werden, und ihre Mitglieder durften nicht als Lehrer arbeiten.
Die staatlichen Präfekten bekamen eine Kontrollfunktion über den Besitz der religiösen Gemeinschaften. Erst in den vierziger Jahren wurden diese Regelungen wieder weitgehend zurückgenommen. Schon Ende Juni 1902 waren deshalb hundertzwanzig religiöse Gemeinschaften in Frankreich aufgelöst worden: Sie hatten sich nicht als Verein registrieren lassen. Drei Wochen später folgte die Schließung der Schulen. Im Sommer 1904 verabschiedete man ein weiteres Gesetz: Religiöse Gemeinschaften durften auch nicht mehr Schulträger sein. Der Bruch zwischen Frankreich und dem Heiligen Stuhl stand unausweichlich bevor. Als Papst Pius X. die französischen Maßnahmen verurteilte, beendete Paris die diplomatischen Beziehungen. 1905 wurde das Konkordat von 1802 aufgekündigt. Frankreich verabschiedete ein Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat.
Ausdrücklich versteht sich der Staat seither als unabhängig von der Kirche. Zwar zieht er deren Existenzrecht nicht in Zweifel, doch vor allem unterstützt er sie nicht länger finanziell. Der Staat sorgt für den Erhalt der vor 1905 gebauten Kirchen; Neubauten muss die Kirche selbst finanzieren und auch für das Einkommen ihrer Priester sorgen. Auch der Religionsunterricht wurde aus den offiziellen Schulzeiten und -räumen verbannt.
Mitterrand gab nach
So ist es noch heute. Was auf den ersten Blick wie die Geburtswehen eines von der Aufklärung geprägten Staatswesens gegen eine als überholt betrachtete Größe erscheinen mag, wirkt in Frankreich bis heute nach. Nach dem Wahlsieg des Sozialisten François Mitterrand bei den Präsidentschaftswahlen 1981 etwa gab es erneut Bestrebungen, die katholischen Schulen unter staatliche Verwaltung zu stellen. Hunderttausende gingen auf die Straße, bis die Regierung 1984 ihre Pläne aufgab. Mehr als ein Sechstel der französischen Schüler besucht noch heute eine katholische Schule. Dass ausgerechnet Mitterrand Anfang 1996 nach seinem Tod mit einem Trauergottesdienst in der Pariser Kathedrale Notre-Dame geehrt wurde, stieß auf erneuten Protest bei den Vertretern der „Laizität“, wie die Kirchen-Unabhängigkeit des Staates gerne umschrieben wird. Die Feier hatte eindeutig offiziellen Charakter: Mitterrands Nachfolger Jacques Chirac nahm ebenso teil wie ein sichtlich bewegter Helmut Kohl. Und dass Chirac bald darauf bei einem Besuch im Vatikan dem Papst versprach, Frankreich werde seinem christlichen Erbe treu bleiben, wurde von kirchenkritischen Kreisen ebenfalls als Sakrileg bewertet.
Den vorerst letzten Höhepunkt im Ringen um die Trennung von Kirche und Staat bildete der Besuch von Papst Johannes Paul II. vor fast sechs Jahren am Grab des Merowingerkönigs Chlodwig in Reims. Erbittert wurde um jedes Detail des Proto-kolls gestritten. Bis auf den letzten Centime wurde hin- und hergerechnet, ob irgendeine öffentliche Stelle nicht vielleicht doch unrechtmäßig einen Zuschuss für das „ausschließlich religiöse“ Ereignis aufgewendet habe. Denn in der Tat: Wenn der Wille vorhanden ist, folgt auch in Frankreich Einfallsreichtum nach: Weil der Staat sich nicht am einzigen Kathedral-Neubau im zwanzigsten Jahrhundert, in Evry südlich von Paris, beteiligen konnte, wurde flugs ein Museum für sakrale Kunst in das Gebäude integriert – dafür durften öffentliche Gelder fließen. Doch nicht immer kommen Staat und Kirche so gut miteinander aus. Zuletzt sorgte sich die Kirche darum, dass womöglich ihre Rechte auf eine interne Regelung ihrer Angelegenheiten beschnitten werden könnten.
Dabei ging es in Fällen sexuellenMissbrauchs etwa um das Berufsgeheimnis der Geistlichen. Werden ihnen die gleichen Verschwiegenheits-Rechte zugestanden wie Anwälten oder Ärzten? Die Frage ist noch nicht endgültig entschieden. In einem anderen Fall erhielt die Kirche zuletzt Recht: Dass ein Staatsanwalt Akten eines Kirchengerichts beschlagnahmen ließ, hielt im April ein Berufungsgericht für unrechtmäßig. Die Frage, was „Laizität“ denn nun in der Praxis bedeutet, ist auch nach hundert Jahren nicht abschließend beantwortet. Sie wird mittlerweile nicht mehr nur von Christen, sondern immer häufiger auch von Muslimen gestellt.