Der Mensch vermag die Wirklichkeit zu gestalten. Gänzlich modellierbar wird sie dadurch nicht. Daher werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, wenn sie am Freitag über die künftige Gestalt des Stammzellgesetzes entscheiden werden, auch eine Richtungsentscheidung treffen. Ob sich alle Parlamentarier dessen bewusst sind, ob sie dies beabsichtigen oder sich dagegen sträuben mögen: an der Sache ändert das nichts. Denn entgegen anders lautenden Behauptungen würde eine von Bundeskanzlerin Angela Merkel favorisierte und von Bundesforschungsministerin Annette Schavan (beide CDU) trickreich beworbene Verschiebung des Stichtages, bis zu dem im Ausland hergestellte humane embryonale Stammzelllinien für hochrangige Forschungsziele nach Deutschland importiert werden dürfen, den 2002 beschlossenen Kompromiss nicht bloß fortschreiben.
Schon 2002 war es falsch, die „Tür“, wie es die Sieger damals formulierten, für die Forschung mit embryonalen Stammzellen des Menschen „einen Spalt breit“ öffnen zu wollen. Denn da humane embryonale Stammzellen nur durch Tötung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, macht sich, wer an ihnen forscht, diese Tat zu Nutze. Eine Tat, die, würde sie in Deutschland begangen, nach dem derzeit geltenden Embryonenschutzgesetz (ESchG) bei Strafe verboten ist. So sieht der Paragraf 2, Absatz 1 des ESchG vor: „Wer einen extrakorporal erzeugten oder einer Frau vor Abschluss seiner Einnistung in der Gebärmutter entnommenen menschlichen Embryo veräußert oder zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck abgibt, erwirbt oder verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Und weil der Hehler bekanntlich nicht über dem Stehler steht, hätte der Gesetzgeber schon 2002 jeder wie auch immer gearteten Erlaubnis des Imports embryonaler Stammzelllinien wehren müssen. Stattdessen glaubte er, sichtlich beeindruckt von den ebenso fahrlässigen wie opulenten Heilungsversprechen deutscher Wissenschaftler, sich mit der Einführung eines Stichtages und einer Reihe von Auflagen aus der Affäre ziehen zu können.
Durch die Festlegung des Stichtags auf den 1. Januar 2002 sollte sichergestellt werden, dass sich die Produzenten embryonaler Stammzelllinien angesichts der Nachfrage aus Deutschland nicht angehalten fühlen, weitere Embryonen zu töten und aus ihnen neue Stammzelllinien herzustellen. Diese schon damals abenteuerliche Konstruktion verliert jedoch jede Wirkung, wenn der Stichtag jetzt, wie es der von den Abgeordneten René Röspel (SPD) und Ilse Aigner (CSU) eingebrachte Gesetzentwurf vorsieht, auf den 1. Mai 2007 verschoben würde. Denn fortan könnten die Produzenten embryonaler Stammzellen damit rechnen, dass auch in Zukunft aus getöteten Embryonen hergestellte Stammzelllinien eines Tages nach Deutschland importiert werden. Dies ist sogar umso wahrscheinlicher, als inzwischen keiner der Verfechter dieses Entwurfes eine abermalige Verlegung des Stichtages ausschließen will und Forschungsministerin Schavan eine solche Hoffnung sogar als „nicht seriös und falsch“ bezeichnet hat.
Damit nicht genug: Eine Zementierung der dem Stammzellgesetz von Anfang an innewohnende Doppelmoral, welche von den immer unwahrscheinlicher werdenden Früchten der Tötung menschlicher Embryonen im Ausland profitieren will, kann auf Dauer nicht ohne Auswirkungen auf den Embryonenschutz im Inland bleiben. Denn es ist schlechterdings nicht einzusehen, warum die Forschung mit embryonalen Stammzellen, für deren Gewinnung im Ausland menschliche Embryonen getötet worden sind, förderungswürdig ist, die Gewinnung solcher Zellen im Inland aber bei Strafe verboten bleiben soll. Deshalb wird, ob die Parlamentarier dies wollen oder nicht, der schon jetzt erhebliche Druck, der auf dem Embryonenschutzgesetz lastet, noch weiter zunehmen, sollte der Bundestag morgen mehrheitlich für eine Verschiebung des Stichtages stimmen.
Anders formuliert: So vergleichsweise leicht wie jetzt wird es für die Parlamentarier nie wieder werden, sich den Zumutungen der Wissenschaft und ihrer Lobbyisten zu verweigern. Noch handelt es sich bei der embryonalen Stammzellforschung um einen relativ problemlos zu vernachlässigenden Wissenschaftszweig, der keinerlei Erfolge aufweisen kann. Durch eine Verschiebung des Stichtages würde er jedoch neuen Zulauf bekommen und an Zahl und Stärke zunehmen. Dass sich ein so gestärkter Forschungszweig auf Dauer mit dem Import embryonaler Stammzellen zufriedengeben wird – statt zu versuchen, die Herstellung embryonaler Stammzellen in eigener Regie durchzusetzen, zumal erst dann lukrative Patente locken –, ist gegen jede Erfahrung. Die Entscheidung für eine Verschiebung des Stichtags wäre daher zugleich eine Entscheidung für das nahende Ende des Embryonenschutzes in Deutschland.