Berlin/München (DT/KNA/dpa) Die SPD hat massive verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Betreuungsgeld. Diese Leistung sei „verfassungsrechtlich unkonstruierbar“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion, Olaf Scholz, am Mittwoch in Berlin. Zugleich erklärte er, es gebe kein Junktim zwischen dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz und dem Betreuungsgeld. Seit der grundsätzlichen Verständigung der Koalitionsrunde auf den Krippenausbau vor zehn Tagen dauert der schwarz-rote Streit um das Betreuungsgeld an. Das Betreuungsgeld soll an jene Eltern gehen, die ihre Kinder bis zum dritten Lebensjahr nicht in eine Krippe geben. Die Koalitionsrunde hatte neben dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab 2013 auf Drängen der CSU auch das Betreuungsgeld in den Blick genommen. Auf Antrag der Grünen befasst sich der Bundestag am Donnerstagmittag in einer Aktuellen Stunde mit der Geldleistung.
Scholz zeigte sich skeptisch, ob ein Betreuungsgeld als direkte Finanzleistung des Bundes an einzelne Eltern mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sei. Es sei nicht vermittelbar, dass die einen Eltern Geld bekommen sollten, andere hingegen nicht. Er wies auch Darstellungen zurück, Union und SPD hätten vereinbart, dass es ab 2013 ein Betreuungsgeld gebe. Der Sachverhalt solle lediglich bis zu diesem Zeitpunkt geklärt werden.
Auch beim Deutschen Städtetag stößt die Einführung eines Betreuungsgelds auf Widerstand. Die Verteilung weiterer Wohltaten werde zu Lasten des Ausbaus der Kinderkrippen gehen, warnte der Städtetagspräsident und Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) am Mittwoch. Außerdem könnte die Prämie nach Udes Ansicht die Integration von Einwandererkindern gefährden, wenn ein finanzieller Anreiz für das Daheimbleiben geschaffen wird. Es bestehe die Gefahr, dass bildungsferne und fremdsprachige Eltern ihre Kinder lieber zu Hause behielten und ihnen damit die Chance auf frühkindliche Sprachförderung nähmen, warnte Ude bei der Hauptversammlung des Städtetags in München.